Apple gab diese Woche die Regeln für sein neues Abo Modell im Store bekannt – und erntete durchwegs enttäuschte und wütende Reaktionen von Verlagen, Buchhändlern, Musik- und Videoanbietern.
Die Apple Regeln lauten: das Abomodell gilt für eine Woche, einen Monat oder ein Jahr; falls der Kunde in der App kauft, muss das ohne Ausnahme über den App Store laufen und bedeutet eine 30 prozentige Abgabe an Apple; falls ein Kunde sein Einverständnis dazu erteilt, gibt Apple die persönlichen Daten an den Anbieter weiter.
Es ist natürlich möglich, dass ein Verlag sein Abo direkt über die eigene Website anbietet; dann bekommt der Leser beispielsweise einen Code, mit dem er das Abo in der App freischalten kann. In der App darf der Abopreis aber nicht höher sein, als sonstwo im World Wide Web.
Dazu meldete sich Steve Jobs vom Krankenstand mit dem Satz: „Unsere Philosophie ist ganz einfach – wenn Apple einen neuen Käufer für die App bringt, verdient Apple einen Anteil von 30 Prozent, und wenn der Verlag einen bestehenden oder neuen Abonnenten zu der Anwendung bringt, bekommt der Verlag hundert Prozent und Apple verdient nichts.“
Das klingt gerecht und ausgewogen, die Tücke liegt jedoch im Detail.
Als iPad Nutzer würde ich natürlich erst mal in der Spiegel App nach dem Aboknopf suchen.
Dass ich (natürlich zum gleichen Preis) den Spiegel auch über den Safari Browser auf der Spiegel Website abonnieren könnte, muss ich erst mal wissen. Außerdem ist der Kaufprozess dort auch unbequemer, da ich ja wieder alle meine Daten eintippen muss.
Als Kunde ist es mir völlig egal, wieviel vom Kaufpreis wo auf der Vertriebsstrecke liegenbleibt. Hauptsache, ich kriege mein Produkt schnell, bequem und günstig. Wenn ich beim Kauf über den App Store auch noch einen höheren Datenschutz genieße, dann um so besser. Denn wozu benötigt der Verlag meine persönlichen Daten? Sicher nur, um mich direkt mit weiteren Angeboten zu nerven.
Das bedeutet für den Verlag, dass der Großteil seiner Abonnenten über den Apple Store kaufen wird, und damit gehen 30 Prozent vom Umsatz an Apple. Darüber hinaus wird nur eine Minderheit ihre Daten freigeben.
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger VDZ reagierte dem entsprechend verärgert: er hält „Nachbesserungen für dringend erforderlich“ und geht mit markigen Forderungen auf die Barrikaden:
* volle Wahlfreiheit und Gleichberechtigung
* freie Entscheidung der Verleger über die Ausgestaltung der Angebote auch innerhalb von Apps,
* Unterbreitung von Angeboten in den von Verlagen programmierten Apps, die der Verlag direkt an die Kunden richtet.
In einer schnellen Reaktion stellte Google auch seine Abo Regeln für Verlage vor: mit der flexiblen „One Pass“ Technologie können Verlage völlig frei wählen, wie und was sie an ihre Kunden verkaufen, Google belässt die Kundendaten bei den Verlagen – und verlangt nur 10 Prozent vom Umsatz. Schade nur, dass der Anteil an Android Tablets bei vielleicht zehn Prozent liegt…
Quellen: VDZ, New York Times Blog